Wir freuen uns, Sie im Städel Museum begrüßen zu dürfen. Um allen Besuchern und ihren Interessen gerecht zu werden sowie die Sicherheit der Kunstwerke zu gewährleisten, sind gewisse Regeln unumgänglich. Die Hausordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen die Besucher ihre Regelungen an.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Museumsaufenthalt.
Im gesamten Museum ist das Rauchen untersagt. Tiere sind auf dem gesamten Museumsgelände nicht gestattet. Das Museum und das Museumsgelände sind aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
Unsere Garderobe steht Ihnen für die Hinterlegung von Kleidungsstücken während der gesamten Öffnungszeit des Museums zur Verfügung. Größere Taschen, Rucksäcke, Schirme und Wanderstöcke sowie Rückentragen für Kinder müssen an der Garderobe abgegeben werden. Ausgenommen ist die Verwendung von medizinisch begründeten Gehhilfen. Rollstühle und Rollatoren können an der Garderobe für die Dauer Ihres Besuchs ausgeliehen werden. Die Aufbewahrung von Koffern ist aus Platzgründen nur eingeschränkt möglich. Für die Garderobe und den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen.
Das Tragen von Kleidungsstücken über dem Arm ist in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen aus konservatorischen und Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Essen und Trinken ist in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen nicht gestattet. Auch das Mitführen von Flüssigkeiten ist in diesen Räumen nicht erlaubt. Für die Aufbewahrung steht Ihnen unsere Garderobe zur Verfügung. Für die Versorgung von Babys und Kleinkindern nutzen Sie bitte die entsprechenden Räume im Erdgeschoss.
Kinderwagen und Rollstühle, sowohl manuelle als auch für den Innenbereich geeignete elektrische Rollstühle dürfen in unseren Räumen benutzt werden. Für die Dauer Ihres Besuches stellen wir Ihnen auf Anfrage kostenlos Rollstühle zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen behalten wir uns vor, den Zugang mit Kinderwagen zu regulieren.
In Sonderausstellungen ist die Benutzung der Klapphocker aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Bitte halten Sie den erforderlichen Sicherheitsabstand von 50 cm zu den Kunstwerken ein. Ertönt ein Signal oder werden Sie von unseren Mitarbeitern dazu aufgefordert, treten Sie bitte zurück.
In Rücksichtnahme auf andere Besucher vermeiden Sie bitte Lärm und lautes Sprechen. Mobiltelefone sind in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen auf lautlos zu schalten. Das Telefonieren ist in diesen Räumen nicht gestattet.
Wir freuen uns besonders über unsere jüngsten Besucher und bitten die Begleitpersonen darauf zu achten, dass die Sicherheit der Kunstwerke nicht gefährdet und Rücksicht auf die anderen Besucher genommen wird. Das Rennen, Herumtoben und Werfen von Spielzeug ist nicht gestattet.
Durchgänge und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.
Zu privaten Zwecken ist das Fotografieren ohne Blitz in der Sammlung des Städel Museums gestattet. In Sonderausstellungen ist das Fotografieren ebenfalls erlaubt, sofern es auf der Wandtafel neben dem jeweiligen Werk nicht anders gekennzeichnet ist. Für gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen ist eine schriftliche Genehmigung des Städel Museums erforderlich. Bitte kontaktieren Sie hierfür im Vorfeld Ihres Besuchs unsere Presseabteilung. Ohne vorausgehende Genehmigung durch das Städel Museum ist die kommerzielle Nutzung aller Aufnahmen ebenso wenig gestattet wie die Verwendung von Hilfsmitteln (Beleuchtung, Stative oder Selfie-Sticks).
Bei Diebstahlalarm auf dem Museumsgelände ist die Direktion berechtigt, sämtliche Ausgänge zu schließen, um eine Personen- und Taschenkontrolle vornehmen zu lassen.
Bei Veranstaltungen ist das Sicherheitspersonal des Museums dazu berechtigt, gemäß den gesonderten Veranstaltungsbestimmungen Personen- und Taschenkontrollen durchzuführen.
Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, darauf zu achten, dass die Hausordnung eingehalten wird. Aus diesem Grund ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen durch einen Beauftragten des Museums der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden.